BAUGRUPPENNACHWEISS
BAUGRUPPENKONFORMITÄT
DRUCKGERÄTE
Die Druckgeräterichtlinie (DGRL) der EU wurde in der Schweiz als SR 930.114 (DGV) umgesetzt, was bedeutet, dass diese verbindlich anzuwenden ist. Hersteller von Druckgeräten sind dementsprechend verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen die einen sicheren Gebrauch von Druckgeräten ermöglichen.
Zusammengesetzte Anlagen als Baugruppe sind so zu gestalten, dass die untereinander verbundenen Komponenten zuverlässig und für ihre Betriebsbedingungen geeignet sind.
Wir unterstützen Sie beim richtigen Einbau, der angemessene Integration und Montage aller Komponenten innerhalb der Baugruppe.
Mit einem Konformitätsbewertungsverfahren stellen wir sicher, dass alle wesentliche Sicherheitsanforderungen berücksichtigt werden und eine Konformitätsbescheinigung erstellt werden kann.